Nicht alle Bundesländer rechnen gleich
Die einzelnen Bundesländer können das Modell des Bundes anwenden oder ein eigenes Grundsteuermodell einführen. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben sich dabei für eigene Grundsteuermodelle entschieden, während die Bundesländer Saarland und Sachsen das Bundesmodell mit abweichenden Messzahlen anwenden.
Bundesmodell
Bundesmodell mit abweichenden Messzahlen
Bodenwertmodell
Flächenmodell
Flächen-Lage-Modell
Flächen-Faktor-Verfahren
Wohnlagenmodell
Worin sich die einzelnen Modelle unterscheiden erfahren Sie in unseren weiteren Blogbeiträgen zur Grundsteuer.
Handlungsempfehlung
Da eine große Anzahl von Grundstücken neu bewertet werden müssen und das Zeitfenster für die Übermittlung der Feststellungserklärungen recht knapp bemessen ist, empfiehlt es sich, die benötigten Informationen bereits vorab bereitzustellen.
Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen die Erstellung der Feststellungserklärungen, welche beim Finanzamt einzureichen sind.
Sollten Sie Fragen rund um die Grundsteuerreform haben, sprechen Sie uns an!