Die Grundsteuerreform:

Was Sie jetzt wissen müssen

Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten.

Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2019 gesetzten Frist ist der Bundesgesetzgeber seiner Verantwortung gerecht geworden, die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für die Gemeinden über das Jahr 2019 hinaus zu erhalten.

Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln.

In einer Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 sind neue Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden. Entscheidend für alle Angaben ist dabei der Stand zum Stichtag 1. Januar 2022.

Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab dem 1. Juli 2022 eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.

Bundesmodell

Bundesmodell mit abweichenden Messzahlen

Bodenwertmodell

Flächenmodell

Flächen-Lage-Modell

Flächen-Faktor-Verfahren

Wohnlagenmodell

Nicht alle Bundesländer rechnen gleich

Die einzelnen Bundesländer können das Modell des Bundes anwenden oder ein eigenes Grundsteuermodell einführen. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben sich dabei für eigene Grundsteuermodelle entschieden, während die Bundesländer Saarland und Sachsen das Bundesmodell mit abweichenden Messzahlen anwenden.

Wir kümmern uns um Ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Sie schicken uns Ihre Dokumente, die du Sie zu Ihren Immobilien vorliegen haben,
und wir kümmern uns um den Rest, inklusive der Übergabe an das Finanzamt.

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& ES GIBT PROFIS

Durch die einzigartige Kombination aus Experten aus dem Immobiliensteuerrecht und Spezialisten für digitale, automatisierte und effiziente Prozesse bieten wir Ihnen das perfekte Setup zur Abwicklung Ihrer Grundsteuererklärung.

Unsere Immobilienexperten gehören zu den führenden Steuerberatern in der Beratung zur Besteuerung von Immobilien. Im Team mit unseren Prozess- und Digitalisierungsexperten, die Ihr Wissen nicht nur in der Mandatsarbeit unter Beweis stellen, sondern auch im Rahmen von Weiterbildungsformaten und Seminaren gefragte Ansprechpartner sind, bildet MÜLLER BLUM die perfekte Grundlage zur professionellen und effizienten Erledigung der Erklärung zur Feststellung Ihrer Grundsteuerwerte.

Wir haben unsere Abläufe und Prozesse nicht nur weitestgehend vereinfacht, sondern losgelöst von dem klassischen Steuerberatungsansatz weitergedacht, um Ihnen eine optimale Customer-Experience zu bieten, welches Sie aus der Steuerberatung so noch nicht kennen.

Zur schnellen Bearbeitung sowie jederzeitigen Verfügbarkeit haben wir ein Grundsteuer-Team aufgebaut, welches ausschließlich für Ihre Fragen zum Thema Grundsteuer zur Verfügung steht.

Schreiben Sie uns unter grundsteuer@muellerblum.de, wenn Sie Fragen haben oder buchen Sie direkt die Erledigung Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

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Aktuelles zur Grundsteuer

Niedersachsen

Der Niedersächsische Landtag hat im Juli 2021 das Niedersächsische Grundsteuergesetz verabschiedet und sich darin für ein Flächen-Lage-Modell entschieden.

Hessen

Hessen hat ein eigenes Reformmodell, das Flächen-Faktor-Modell, entwickelt.

Hamburg

In Hamburg wurde ein eigenes Landesgesetz im August 2021 durch die Bürgerschaft verabschiedet. Danach wendet Hamburg ein äquivalenzbasiertes Modell mit Wohnlagenberücksichtigung (Wohnlagenmodell) an.

Bayern

Der bayerische Gesetzentwurf sieht ein auf den Äquivalenzgedanken gestütztes Flächenmodell vor.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurde ein eigenes Landesgesetz im November 2020 durch den Landtag verabschiedet, wonach die Grundsteuer für das Grundvermögen nach einem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt wird.

Das Bundesmodell

Im Rahmen des Bundesmodells wird als Berechnungsgrundlage bei Wohngrundstücken das vereinfachte Ertragswertverfahren genutzt.

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